Kein Verbot geschlechtersensibler Sprache an deutschen Schulen!
Teachers for Future Germany e.V. kritisieren das Genderverbot an Schulen und Universitäten, das Bayern nun als viertes Bundesland einführen will, scharf. Dieses verstoße gegen das Diskriminierungsverbot ebenso wie gegen die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit und sei somit verfassungswidrig.
Sprachverbote an Schulen greifen unzulässig in die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit ein, kritisieren die Lehrkräfte. „Dieser Angriff auf das Grundgesetz macht uns fassungslos“, betont Pressesprecherin Lena Wagner. Die Erklärung, damit werde die Freiheit derjenigen gesichert, die nicht gendern wollen, weisen die Teachers for Future als konstruierte Begründung zurück: Es habe nie einen Zwang zu gendern für diejenigen, die dies nicht wollen, gegeben. „Es nun aber zu verbieten, um eine Freiheit, die nie in Gefahr war, zu bewahren, ist absurd,“ so Wagner.
Dabei stelle das Genderverbot nicht nur einen Angriff auf die Lehrfreiheit dar, es verhindere auch die sprachliche Inklusion queerer Menschen, die durch Sonderzeichen wie den Asterix (das sogenannte „Gendersternchen“) und den Doppelpunkt adressiert werden. „In jeder Schulklasse sitzen statistisch gesehen ein bis zwei queere Jugendliche“, erklärt Lena Wagner. „Sie erleben die Schulzeit oft als Zeit der Einsamkeit und Scham, weil ihre Art zu lieben und zu sein weiterhin unterrepräsentiert ist in Schulbüchern und Unter- richtsmaterialien.“ Dies führe dazu, dass die Suizidrate queerer Jugendlicher deutlich über derjenigen von gleichaltrigen Heterosexuellen liege (1). „Als Lehrkraft zu gendern, bietet eine einfache pädagogische Maßnahme, um queeren Jugendlichen zu signalisieren: Du wirst gesehen und bist willkommen,“ führt Wagner aus, die selbst mit einer Frau zusammen lebt. Das Gendern zu verbieten, da es „exkludierend“ wirke, wie von der CSU Bayern argumentiert wird (2), erscheine vor diesem Hintergrund absurd, wenn nicht gar zynisch.
Diese Möglichkeit sprachlicher Inklusion zu untersagen, stelle einen Verstoß gegen Gleichberechtigungs- und Diskriminierungsverbote dar, bestätigt auch die Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, Ulrike Lembke (3). Dadurch werde eine queerfeindliche Stimmung gefördert, die auch vor Schulen nicht Halt macht. Immer wieder würden Kolleg:innen von herabgerissenen, beschmutzten und beschädigten Regenbogenflaggen in ihren Schulen berichten. Auch Nora Oehmichen, Vorstandsmitglied der Teachers for Future, hat diesen Fall erlebt, und daraufhin aufklärende Gespräche im Ethikunterricht geführt. „Wenn nun aber Behörden das Gendern verbieten, ist das Wasser auf den Mühlen derjenigen, die Hass und Hetze verbreiten,“ so Oehmichen. Dabei belegt auch die aktuelle Mitte-Studie, dass Antifeminismus und Anti- Gender eine „Brückenideologie“ zum Rechtsextremismus darstellen (4). „In einer Zeit, in der Millionen von Menschen für Vielfalt und Demokratie auf die Straße gehen, ein Gesetz zu verabschieden, dass auch aus der Feder der in Teilen rechtsextremen AfD stammen könnte, verhöhnt die demokratische Mitte der Gesellschaft“, empört sich die Ethik- und Geschichtslehrerin Oehmichen.
„Die sprachliche Inklusion einer diskriminierten Minderheit mit dem Verweis auf die gefühlte Exklusion einer gendermüden Mehrheitsgesellschaft zu verbieten, ist eine sprachliche Verdrehung von Fakten“, ergänzt die Deutschlehrerin Wagner. Diese Taktik aus dem Rhetorikschrank der extremen Rechten könne nicht über den skandalösen Kern dieses Gesetzes hinwegtäuschen: „Hier wird ein Verbot als Freiheit geframet, während gleichzeitig das Grundgesetz untergraben wird.“ Als Lehrkräfte hätten sie einen Eid geleistet, genau dieses Grundgesetz zu ehren und zu schützen. Dies bedeute auch, sich für diskriminierte Minderheiten und die gesellschaftliche Vielfalt stark zu machen. Auch mal mit Hilfe eines Gendersternchens.
Quellen:
(1) https://www.springermedizin.de/suizid/suizid/suizidpraevention-fuer-lgbtq-jugendliche-notwendig- keit-modell-un/26618180
(2) https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC (3) https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/
(4) https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=91776&to- ken=3821fe2a05aff649791e9e7ebdb18eabdae3e0fd
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